Psychologie
Zu den Aufgaben der PsychologInnen/Psychologischen PsychotherapeutInnen gehört die Diagnostik, Beratung und Therapie von Auffälligkeiten und Problemen im Bereich des Verhaltens und der Leistungsfähigkeit, z. B. in der Bewältigung des Alltags oder des schulischen Bereichs.
Diagnostik:
Im Gespräch mit Eltern bzw. Bezugspersonen wird die ärztliche Anamnese ergänzt.
Bei Bedarf erfolgt zusätzlich eine eigene ausführliche Erhebung der gegenwärtigen psychosozialen Problematik und der bisherigen Entwicklung einschließlich Analyse des familiären oder sonstigen sozialen Umfeldes.
Bei Bedarf werden mit Genehmigung der Eltern relevante Informationen von anderen Bezugspersonen des Kindes (z. B. ErzieherInnen, LehrerInnen) erhoben.
Häufig werden Entwicklungs- und Intelligenztests durchgeführt, um Aussagen über Entwicklungsstand und Begabungsniveau der Kinder und Jugendlichen machen zu können.
Eventuelle Teilleistungsschwächen werden sorgfältig mit Lese-, Rechtschreib- und Rechentests analysiert.
Verhaltensfragebögen sowie spezielle Fragebögen z. B. zu ADHD und autistischen Störungen (Frühkindlicher Autismus/ Asperger-Syndrom) werden oft von bzw. mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen ausgefüllt, um Symptome und Verhaltensauffälligkeiten diagnostisch einordnen zu können.
Je nach Fragestellung werden zusätzlich weitere Verfahren, wie z. B. standardisierte Beobachtungsverfahren, zur Diagnosefindung eingesetzt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der psychologischen Diagnostik ist die Beobachtung im freien Spiel (bei kleineren Kindern) oder die Exploration (bei Schulkindern und Jugendlichen).
Die Diagnosestellung erfolgt im interdisziplinären Austausch mit allen beteiligten Mitarbeitern.
Beratung:
über das diagnostizierte Störungsbild informiert
bzgl. der empfohlenen Fördermöglichkeiten und der Schullaufbahn sowie im Umgang mit den Symptomen/ Verhaltensauffälligkeiten/ der Behinderung ihres Kindes beraten und unterstützt
Psychotherapie:
Intensive Verhaltenstherapiemaßnahmen, mit Anleitung und Beratung der Eltern sowie mit Einbeziehung aller am Kind tätigen Berufsgruppen
Systemische Eltern-Kind-Therapien mit Einbeziehung der gesamten Familie
Gesprächstherapeutische Techniken
Einsatz nicht-verbaler Techniken wie z. B. Spieltherapie, musikalisch-therapeutische Maßnahmen, bildnerische und gestalterische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen z. B. HeilpädagogInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen oder ErgotherapeutInnen.
In bestimmten Fällen auch tiefenpsychologische Therapiemethoden, z. B. im Sinne von Traumatherapien.
Die milieutherapeutische Arbeit auf Station wird gemeinsam mit den behandelnden Ärzten supervidiert und an die Bedürfnisse der Kinder angepasst.
Psycho- und soziotherapeutische Maßnahmen sind eng mit dem gesamten Behandlungsteam, insbesondere mit funktionellen Therapien (Schwestern, ErzieherInnen, HeilpädagogIn, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, LehrerInnen, sowie Ärzten) verzahnt und mit etwaigen medikamentösen Maßnahmen gut abgestimmt.
Die psychotherapeutischen Maßnahmen im ambulanten Bereich z. B. von Ess- und Schlafstörungen, Enuresis und Enkopresis, Angst- und Zwangsstörungen, Tics erfolgen mit Hilfe verhaltenstherapeutischer und/ oder systemischer Techniken, ebenfalls in interdisziplinärem Austausch mit den anderen beteiligten Berufsgruppen.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen angeboten:
Verhaltenstherapeutische Maßnahmen mit Anleitung des Umfeldes
Lösungsorientierte und strategische Kurzzeittherapien
Begleitende Gesprächspsychotherapie, z. B. bei Traumata, bei Krisenbewältigungen, bei medikamentösen Therapien oder bei der Bewältigung von Behinderungen
Gruppentherapeutische Maßnahmen evtl. in Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen zur Stärkung der sozialen Kompetenz, des Selbstbewusstseins und der Selbststeuerung
Elterngruppenarbeit, z. B. im Umgang mit Kindern mit ADHS (Störung der Aktivität und Aufmerksamkeit)
Im ambulanten Bereich sind aus krankenkassentechnischen Gründen in der Regel leider keine intensiven psychotherapeutischen Maßnahmen (1x/Woche und mehr) möglich. In Sonderfällen können bei einzelnen Krankenkassen Ausnahmen nach entsprechendem Antragsverfahren erwirkt werden.